Das Forschungsprojekt setzt sich mit der Geschichte der Arbeitshäuser in Österreich im ausgehenden 19. und im 20. Jahrhundert auseinander. Auf Grundlage des sogenannten „Vagabundengesetzes“ konnten Gerichte bis in die frühen 1970er Jahre die Unterbringung in einem Arbeitshaus anordnen. Dieses Gesetz bestrafte Obdach- und Arbeitslosigkeit („geschäfts- und arbeitsloses Herumziehen“), Betteln und Zuhälterei. Frauen konnten zudem wegen Prostitution eingewiesen werden: entweder weil sie ohne sittenpolizeiliche Anmeldung sexuelle Dienstleistungen anboten („Geheimprostitution“) oder weil sie sich zwar angemeldet hatten, aber mehrfach gegen die Auflagen verstießen. Ziel dieser Einweisungen war es die Verurteilten „geistig und sittlich zu heben“ und sie an einen „rechtschaffenen und arbeitsamen Lebenswandel“ heranzuführen (Bundeskanzleramt, Arbeitshausgesetz 1951, § 13 (2)). Die Unterbringung war zunächst auf einen unbestimmten Zeitraum festgesetzt, durfte aber, je nach Deliktart, drei bzw. fünf Jahre nicht übersteigen. Vorzeitige Entlassungen waren bei guter Führung möglich (§ 7 (1) (2) (3)).
Das Forschungsprojekt befasst sich mit den drei, bis Mitte der 1970er Jahre existierenden Arbeitshäusern: jenem für Frauen in Maria Lankowitz (Steiermark) sowie den Einrichtungen für Männer in Suben (Oberösterreich) und Göllersdorf (Niederösterreich). Dort sollten die Insass:innen entlang geschlechtsspezifischer Arbeitsnormen „resozialisiert“ werden. Sie verrichteten vor allem land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, waren in der Wäscherei, Gärtnerei oder Küche beschäftigt oder arbeiteten in hauseigenen Werkstätten, etwa in der Tischlerei, der Schneiderei oder der Korbflechterei. In Maria Lankowitz waren einige Frauen zudem im Braunkohleabbau eingesetzt. Für diese Tätigkeiten erhielten sie eine geringe Entlohnung: 1958 waren es beispielsweise zwischen 32 und 80 Groschen täglich, was heute 21 bis 51 Cent entspricht (Historischer Währungsrechner der Österreichischen Nationalbank“, Zugriff 13.1.2026). Bereits 1973 wurde der, die Prostitution betreffende Paragraph des „Vagabundengesetz“ als verfassungswidrig aufgehoben. Im Zuge des Strafrechtsanpassungsgesetzes wurde das Gesetz im Juli 1974 gänzlich gestrichen und die Arbeitshäuser mit Jahresbeginn 1975 aufgelöst.
Das Projekt thematisiert die österreichische Strafjustiz über politische und gesellschaftliche Brüche hinweg – von der späten Habsburgermonarchie über die Erste Republik, den Austrofaschismus und das NS-Regime bis hin zur Zweiten Republik. Entlang arbeits- und gesellschaftsgeschichtlicher Fragestellungen untersucht es geschlechtsspezifische Arbeitsnormen und soziale Randständigkeit im Spannungsfeld von Strafvollzug und Fürsorge. Die Studie stützt sich auf umfangreiches, bislang unbearbeitetes Archivmaterial – darunter Gerichts-, Strafvollzugs- und Fürsorgeakten, Baupläne, Jahres- und Tätigkeitsberichte sowie die mediale Berichterstattung und Ego-Dokumente. Dieser heterogene Quellenkorpus wird mithilfe eines mikrohistorischen und diskursanalytischen Methodenmixes ausgewertet. Dabei orientiert sich die Analyse zudem an sozial- und geschlechterhistorischen sowie intersektionalen Debatten zum Umgang mit Quellen marginalisierter Gruppen. Durch den Fokus auf bisher unerforschte Quellen und das 20. Jahrhundert leistet die Arbeit einen wichtigen Beitrag zur österreichischen Sozial-, Fürsorge- und Geschlechtergeschichte. Geplant ist außerdem ein Public-History-Schwerpunkt: In Zusammenarbeit mit Studierenden aus den Fächern Geschichte, Kunst und Sozialarbeit wird ein interdisziplinäres Ausstellungsprojekt umgesetzt, das die Forschungsergebnisse einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen und dabei historische, gesellschaftspolitische und künstlerische Zugänge verbinden soll